Airbrush Wien

AGB — Airbrushdesign

Liebe Kunden,

Auf dieser Seite infor­mie­re ich Sie über meine Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Kunden­zu­frie­den­heit ist mein größtes Anlie­gen. Sollte ein Projekt in selte­nen Fällen nicht nach Plan verlau­fen, werde ich mein Bestes dafür geben, dass wir dennoch eine gute Lösung finden. Melden Sie sich immer gerne bei mir, denn: “Beim Reden kommen die Leut zamm!”. Kontakt

Allge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von Airbrush Wien, Airbrush­de­sign und Custom Painting Peter Eichinger

Wien, 13.09.2022

Allge­mein

Die Geschäfts­be­din­gun­gen gelten bei der Auftrags­er­tei­lung als verein­bart, wenn der Auftraggeber/die Auftrag­ge­be­rin diesen nicht unver­züg­lich widerspricht.

Für Airbrush­kur­se gelten die AGB-Airbrush­kur­se, diese AGB gelten für Aufträ­ge zur Durch­füh­rung von Airbrusharbeiten.

Vertrags­schluss, Anzah­lung, Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt bei Überga­be des zu bearbei­ten­den Objekts oder bei geleis­te­ter Anzah­lung als erteilt und ist bindend.

Wird der Auftrag nach Auftrags­er­tei­lung zurück­ge­zo­gen, wird die Anzah­lung einbe­hal­ten. Falls bei Auftrags­rück­zug bereits ein Entwurf angefan­gen oder fertig­ge­stellt wurde, aber noch keine Arbei­ten am Objekt statt­ge­fun­den haben, wird ebenfalls die Anzah­lung einbe­hal­ten. Wird ein bereits überge­be­nes Objekt wieder abgeholt und der Auftrag zurück­ge­zo­gen, muss eine Storno­ge­bühr von 10 % des Auftrags­vo­lu­mens geleis­tet werden, sofern zuvor keine Anzah­lung geleis­tet wurde, die einbe­hal­ten werden kann.

Wurde aller­dings bereits mit der Arbeit am Objekt begon­nen, tritt der nächs­te Punkt “Nicht­ab­nah­me, Projekt­ab­bruch” in Kraft.

Nicht­ab­nah­me, Projektabbruch

Bei Nicht­ab­nah­me des Werks oder Abbruch des Projekts während der Bearbei­tung sind 25% des verein­bar­ten Gesamt­prei­ses zu begleichen.

Die Airbrush-Bemalung wird vom Gestal­tungs­ob­jekt entfernt (z.B. durch Überma­len oder Abschleifen).

Der Ursprungs­zu­stand muss nicht wieder herge­stellt werden. Es wird jedoch versucht einen möglichst akzep­ta­blen Zustand der Oberflä­che herzu­stel­len (beispiels­wei­se durch einfar­bi­ge Lackierung).

Die Kosten der Rücksen­dung gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin.

Feedback, Änderun­gen, Mängelrüge

Inner­halb einer Frist von drei Tagen nach Überga­be einer Auftrags­ma­le­rei können Änderungs­wün­sche bezüg­lich der Ausfüh­rung einer Arbeit angebracht werden. Erfor­der­li­che Verbes­se­run­gen werden in diesem Fall, ohne Aufpreis und je nach Möglich­keit, vorgenommen.

Änderungs­wün­sche ab dem vierten Tag nach der Überga­be werden als geson­der­ter Auftrag mit eigener Kosten­kal­ku­la­ti­on behandelt.

Weicht ein Änderungs­wunsch deutlich vom ursprüng­lich Geplan­ten und danach Durch­ge­führ­ten ab, liegt eine Auftrags­än­de­rung vor, die einer neuen Kosten­kal­ku­la­ti­on bedarf und Mehrkos­ten verursacht.

Sollten Materi­al­män­gel auftre­ten, können diese inner­halb eines Jahres beanstan­det werden. Über diesen Zeitraum hinaus übernimmt Peter Eichin­ger keine Gewährleistung.

Techni­sche Funktionsfähigkeit

Bemal­te und lackier­te Objek­te werden als Zierge­gen­stän­de ausge­hän­digt. Trotz sorgfäl­ti­ger Arbeit mit besten Materia­li­en und Fachver­stand, übernimmt Peter Eichin­ger keine Garan­tie, dass die vormals techni­sche Funkti­on dieser Gegen­stän­de erhal­ten bleibt. Das betrifft zum Beispiel: die Sicher­heits­funk­ti­on von Helmen, das Schwin­gungs­ver­hal­ten von Instru­men­ten, das Gewicht von Modell­flug­zeu­gen, die Beweg­lich­keit von Schie­be­reg­lern usw.

Bezah­lung

Die Bezah­lung erfolgt ausschließ­lich nur per Voraus­kas­se oder Nachnah­me, bzw. Barzah­lung bei Selbstabholung.

Peter Eichin­ger ist als Klein­un­ter­neh­mer von der Umsatz­steu­er befreit.

Gutschei­ne

Alle von Peter Eichin­ger ausge­stell­ten Gutschei­ne sind erst nach ihrer vollstän­di­gen Bezah­lung gültig und einlös­bar. Sie sind dann bis 3 Jahre nach Ausstel­lungs­da­tum gültig, danach können sie nicht mehr einge­löst werden. Auftraggeber*innen sind verpflich­tet ihren Gutschein bei der Auftrags­er­tei­lung vorzuzeigen.

Es gibt bei der Ausstel­lung von Gutschei­nen keine Garan­tie für bestimm­te Termi­ne. Selbst, wenn ein Termin verein­bart wird, der dann verscho­ben werden muss, wird der Gutschein­be­trag nicht zurück­ge­zahlt. Grund­sätz­lich werden natür­lich möglichst zeitna­he und passen­de Termi­ne angeboten.

Eine Auszah­lung des Gutschein­werts ist generell ausgeschlossen.

Liefe­rung

Der Gefahren­über­gang auf den Kunden/die Kundin erfolgt mit Überga­be der Ware an Spedi­teur, Fracht­füh­rer oder Post.

Urheber­recht

Die vom Künst­ler entwor­fe­nen Werke sind weltweit urheber­recht­lich geschützt. Der Kunde/die Kundin ist nicht berech­tigt, die Werke selbst oder durch Dritte herzu­stel­len, zu verviel­fäl­ti­gen oder zu vertreiben.

Der Künst­ler hat das unein­ge­schränk­te Nutzungs­recht an den Werken. Die Werke können im Ermes­sen des Künst­lers zur Eigen­wer­bung auf Print & Multi­me­dia Medien sowie im Inter­net ausgestellt/abgebildet werden. Sollte der Auftraggeber/die Auftrag­ge­be­rin damit nicht einver­stan­den sein, muss er/sie dies dem Künst­ler bei Auftrags­er­tei­lung mitteilen.

Werke bleiben bis zu ihrer vollstän­di­gen Bezah­lung im Eigen­tum des Künstlers. 

Gerichts­stand

Erfül­lungs­ort ist Wien, 21. Bezirk, Gerichts­stand ist Wien. Das Gleiche gilt, falls der Kunde/die Kundin nicht Vollkaufmann/Vollkauffrau ist und keinen allge­mei­nen Gerichts­stand in Öster­reich besitzt. Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Österreich.

Sollte eine der Klauseln dieser Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder werden, so wird die Wirksam­keit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt.